FAQs
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Ruhrlandschule
Erteilt die Ruhrlandschule Hausunterricht?
In der Regel sind die Lehrer/innen der Heimatschule, nicht die Schulen für Kranke, für Hausunterricht zuständig. Die
Lehrer/innen der Ruhrlandschule unterstützen die Eltern bei der Beantragung, geben Auskunft bei Fragen der Durchführung
und vermitteln bei eventuell auftretenden Problemen. Die Schulaufsicht genehmigt den Antrag auf Hausunterricht (vgl.
„Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke“ - Ausbildungsordnung
gem. § 52 Schulgesetz NRW AO-SF, §§ 43 bis 46).
Was mache ich, wenn es bis zur stationären Aufnahme meines Kindes noch sehr lange dauert?
Möglichkeit 1: Ihr Kind kann nur noch im eingeschränkten Maß am Unterricht der Heimatschule teilnehmen.
– Dann benötigen Sie ein ärztliches Attest (vom behandelnden Arzt/ Therapeuten), das Sie in der Schule vorlegen, damit dann
von der Heimatschule ein reduziertes bzw. angepasstes schulisches Angebot gemacht werden kann.
Möglichkeit 2: Ihr Kind kann seine Heimatschule für mindestens sechs Wochen nicht mehr besuchen.
– In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Hausunterricht zu beantragen, d.h. Lehrer/innen der Heimatschule kommen zu
Ihrem Kind nach Hause und erteilen dort in sehr reduziertem Umfang Unterricht in den Kernfächern. Dazu benötigen Sie ein
ärztliches Attest, in dem bescheinigt wird, dass Ihr Kind seine Heimatschule zurzeit nicht besuchen kann, es allerdings in der
Lage ist, am Hausunterricht teilzunehmen.
Sollte diese Form des Hausunterrichts nicht ratsam oder durchführbar sein, kommt unter Umständen eine vorübergehende
Beschulung durch die Ruhrlandschule in Betracht. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt mit uns auf.
Kann mein Kind das nachholen, was es bisher (in seiner Heimatschule / durch lange Fehlzeiten) verpasst hat?
Grundsätzlich erfolgt der Unterricht der Schule für Kranke auf der Grundlage der gültigen Lehrpläne und aktuellen
Lerninhalte der Heimatschulklasse. Stellen wir nach Abklärung des aktuellen Lernstandes fest, dass Ihr Kind einen
zusätzlichen oder anderen Förderbedarf hat, passen wir unser Unterrichtsangebot daran an. Aufgrund des reduzierten
Stundenangebots der Schule für Kranke und der begrenzten Behandlungsdauer ist es oft schwierig bzw. nicht möglich, den
aktuellen Lernstand der Heimatschulklasse zu erreichen. Je nach Krankheits- und Therapieverlauf kann es auch sein, dass die
schulischen Ziele vordringlich im pädagogischen Bereich liegen, z.B. Motivationssteigerung oder Förderung emotionaler und
sozialer Kompetenzen.
Gibt es an der Ruhrlandschule Klassenarbeiten, Klausuren, Prüfungen, Zeugnisse?
Wenn es medizinisch, therapeutisch, inhaltlich und organisatorisch sinnvoll ist, schreiben unsere Schüler/innen
Klassenarbeiten und Klausuren der Heimatschule bei uns, eventuell unter individueller Berücksichtigung von
Nachteilsausgleichen bei Dauer, Umfang oder Bewertung (vgl. Schulgesetz des Landes NRW, § 2, zusammengefasst unter
http://www.schuleundkrankheit.de/nachteilsausgleich).
Zentrale Prüfungen können im Ausnahmefall bei uns abgelegt werden. Hierzu bedarf es genauer Absprachen mit der
Heimatschule und den beteiligten Ärzten und Therapeuten.
Noten-Zeugnisse werden im Einzelfall von uns ausgestellt. Im Normalfall schreiben wir am Ende des Klinikaufenthaltes einen
Abschlussbericht, der den Lernstand dokumentiert und Auskunft gibt über Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie
Förderziele in der schulischen Arbeit. Auf Grundlage dieses Berichts kann die Heimatschule Entscheidungen treffen, z.B. über
die Versetzung des Schülers/der Schülerin.
Kann mein Kind nach dem Klinikaufenthalt zurück an seine Heimatschule?
In der Regel ja, es sei denn, es gibt berechtigte Gründe, über einen Schul(form)wechsel nachzudenken. Dies wird während
des Klinikaufenthalts und der Beschulung durch die Ruhrlandschule mit allen Beteiligten besprochen, abgestimmt und
vorbereitet.
Wie erfahre ich, wie es nach Entlassung mit meinem Kind schulisch weitergeht?
Hierzu gibt es Eltern-Lehrer-Schüler- und/oder „Runder-Tisch“-Gespräche, also einen regelmäßigen, intensiven Austausch
zwischen allen Beteiligten, bei dem das Wohl Ihres Kindes im Mittelpunkt steht. Natürlich können Sie als
Eltern/Erziehungsberechtigte nachfragen, sich informieren oder beraten lassen.
Welche Unterstützung erhält mein Kind, wenn der stationäre Aufenthalt beendet ist?
Eventuell gibt es bereits vor Entlassung nach vorheriger Absprache und Planung einen sogenannten „Schulversuch“, d.h. Ihr
Kind besucht bereits vor seiner Entlassung im Sinne einer Belastungserprobung stunden- bzw. tageweise seine alte oder neue
Heimatschule, um den schulischen Wiedereinstieg zu unterstützen und zu erleichtern. Falls erforderlich können diese
Schulbesuche von einer Lehrerin/einem Lehrer der Ruhrlandschule oder Klinikpersonal begleitet werden.
Wenn der Übergang an die Heimatschule nicht „reibungslos“ verläuft, haben Sie die Möglichkeit, mit dem Bezugslehrer/der
Bezugslehrerin Ihres Kindes an der Ruhrlandschule auch nach der Entlassung ein Gespräch zu suchen.
Im Ausnahmefall besteht auch die Möglichkeit, eine schulische Begleitung über den Zeitpunkt der Entlassung hinaus zu
organisieren und/oder Hilfen zu erhalten, die einem regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes förderlich sein können. Über
diese Hilfen wird jeweils im Einzelfall entschieden, z.B. bei Hilfeplangesprächen mit dem Jugendamt.