HOME AKTUELLES UNSERE SCHULE ELTERN SCHÜLER STANDORTE
Rechtsgrundlagen
Wir helfen Brücken bauen
Ruhrlandschule
Kontakt Impressum / Datenschutz Links
Nachteilsausgleich SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, mit einer Behinderung ohne Bedarf an  sonderpädagogischer Unterstützung oder mit einer chronischen Erkrankung, die mit zielgleicher Förderung die  Abschlüsse der Bildungsgänge der allgemeinen Schule anstreben, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Der Ausgleich erstreckt sich sowohl auf Unterricht und Klassenarbeiten/Klausuren als auch auf die zentralen  Abschlussprüfungen nach der 10. Klasse und im Abitur. Die Rechtsgrundlage für diesen Anspruch ist in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des GG, in den §§ 1 und 2 SchulG für das Land  Nordrhein-Westfalen, im Sozialgesetzbuch IX - § 126, sowie in den Ausbildungsordnungen festgehalten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie online unter: http://www.brd.nrw.de/schule/grundschule_foerderschule/Nachteilsausgleich_an_Schulen_1.html (Stand: 04.01.2018).
Seitenanfang