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Das Bezugslehrer:innenprinzip

 

Allen Schüler:innen wird für die Dauer ihres Aufenthaltes an unserer Schule ein:e Bezugslehrer:in zur Seite gestellt, der oder die sich hauptverantwortlich um die schulischen Belange kümmert. Sie oder er hält Kontakt zur Heimatschule, zu den Eltern und ggf. zu weiteren beteiligten Einrichtungen und Behörden. Dabei besteht unter Berücksichtigung der Schweigepflicht ein Austausch mit den Kolleg:innen der Ruhrlandschule, den Therapeut:innen und dem Pflegepersonal.

Die Bezugslehrer:innen erheben den aktuellen Lern- und Leistungsstand ihrer Schüler:innen, um daraus Empfehlungen hinsichtlich der schulischen Perspektive ableiten zu können. Die zusammengefassten Beobachtungen, Erfahrungen und Vorschläge des Lehrer:innenteams können in geeigneter Weise in das individuelle Behandlungskonzept einfließen.

Im Verlauf der Behandlung ergeben sich in der Regel vielfältige Beratungsanlässe, bei denen die Bezugslehrer:innen den Eltern, Lehrer:innen der Heimatschule und anderen Kooperationspartner:innen zur Seite stehen, etwa hinsichtlich der Schullaufbahn oder einer möglichen Überprüfung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF).

Nach Entwicklung einer Schulperspektive für die betreuten Schüler:innen wird mit ihnen gemeinsam in Absprache mit den Beteiligten eine schrittweise Reintegration in die Heimatschule oder ein Schulwechsel vorbereitet; auch die Rückführung in einen anderen Teil des Bildungssystems ist denkbar. Ein gemeinsames Gespräch führt die Beteiligten zusammen, um miteinander über die bestmögliche Reintegration zu beraten und verlässliche Absprachen zu treffen.

Der Kontakt zum Bezugslehrer oder zur Bezugslehrerin bleibt bei Bedarf auch über den Aufenthalt hinaus erhalten.


 

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